Der Flugbetrieb ist werktags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 21.00, an Sonn- und Feiertagen von 10.00 bis 21.00 Uhr, jedoch längstens bis Sonnenuntergang gestattet. Bei Dunkelheit darf nicht geflogen werden. Für den Flugbetrieb sind die entsprechenden Eintragungen ins Flugbuch zu machen.
Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person erfolgen, die erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder an einer Ausbildung in erster Hilfe teilgenommen hat. Weiterhin muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen (PKW-Ausrüstung ist ausreichend).
Es dürfen nur solche Flugmodelle betrieben werden, die auf Grund ihres technischen Zustands sicher gestartet, geflogen und gelandet werden können. Das maximale Abfluggewicht darf 25 kg nicht überschreiten.
Die zum Einsatz kommenden Flugmodelle dürfen den Schallpegel von 84 dB (A) nicht überschreiten. Modelle mit Verbrennungsmotor müssen mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Schalldämpfer ausgerüstet sein. Der für diese Modelle erforderliche Lärmpass ist stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Es dürfen maximal drei Modelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig geflogen werden.
Sind mehr als zwei aktive Piloten am Platz, so ist eine Person als Flugleiter zu bestimmen und möglichst ein Stellvertreter. Beide müssen namentlich ins Flugbuch eingetragen werden. Die Flugleiter können sich in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe abwechseln. Der jeweils aktive Flugleiter darf am aktiven Flugbetrieb nicht teilnehmen.
Flugleiter können nur Personen sein, die die Volljährigkeit erreicht haben. Der Flugleiter ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf des Flugbetriebs. Er hat darauf zu achten, dass die Auflagen der Flugordnung eingehalten werden und hat das Flugbuch zu führen. Gegenüber den anderen Piloten hat er Weisungsrecht.
Es dürfen nur Funkfernsteueranlagen verwendet werden, die den jeweils gültigen Bestimmungen der Bundesnetzagentur entsprechen. Sender, die außerhalb des 2,4 GHz-Bereiches arbeiten, müssen mit einer entsprechenden Kanalnummer gekennzeichnet sein (35 Mhz orange mit weißer Schrift, 40 Mhz grün mit weißer Schrift).
Piloten, die Sender im 35 oder 40 MHz betreiben, haben sich vor dem Einschalten ihres Senders an der Kanaltafel davon zu überzeugen, dass ihr Kanal frei ist. Vor dem Einschalten des Senders ist der entsprechende freie Kanal an der Frequenztafel als belegt zu kennzeichnen. Erst danach darf der Sender eingeschaltet werden.
Bei Anzeichen von Funkstörungen ist der Flugbetrieb unverzüglich so lange einzustellen bis die Störquelle eindeutig ermittelt und ausgeschaltet ist.
Der Flugbetrieb ist nur den Piloten erlaubt, die eine gültige Haftpflichtversicherung für Flugmodelle (Mindestversicherungssumme gemäß §43 LuftVG, §102 LuftVZO). Der Versicherungsnachweis ist beim Modellflugbetrieb mitzuführen. Piloten ohne Nachweis dürfen ihre Modelle nicht starten. Da es sich bei der Versicherung im Regelfall um eine Halterhaftpflichtversicherung handelt, muss in jedem Fall der Halter eines Modelles, das von einem Dritten geflogen wird, das Bestehen einer Versicherung nachweisen.
Jeder Pilot muss sich vor Aufnahme des aktiven Flugbetriebs mit Name und benutztem Kanal in das Flugbuch eintragen. Gastflieger, die nicht Mitglied des MSC Haltern-Dülmen sind, müssen sich mit Name und vollständiger Anschrift in das Flugbuch eintragen und erwerben damit auch eine Tagesmitgliedschaft im MSC Haltern-Dülmen.
Jeder Pilot ist für die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung am Platz verantwortlich. Insbesondere ist bei der Startvorbereitung, beim Betrieb und beim Abrüsten der Modelle sowie bei Außenlandungen das Eindringen wassergefährdender Stoffe (z.B. Sprit, Öl) in das Erdreich in geeigneter Weise (z.B. durch Behälter, Matten mit Aufkantungen, etc.) zu verhindern.
Für alle Piloten gilt ein striktes Alkoholverbot!
Flugmodelle ab einem Startgewicht von 250gr unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Name und Anschrift des Eigentümers müssen an sichtbarer Stelle des Flugmodells mittels dauerhafter und feuerfester Beschriftung angebracht sein (entsprechende selbstklebende Schilder sind zB im DMFV Shop zu beziehen)
Motormodelle mit laufendem Motor müssen im Vorbereitungsraum bis zum Flugfeld mit der Hand geführt werden. Ferngesteuertes Rollen ist im Vorbereitungsraum verboten.
Die Zuteilung von Flugzeiten für Flächenmodelle, Multikopter und Hubschrauber erfolgt durch den Flugleiter. Dieser entscheidet auch, ob die unterschiedlichen Kategorien von Fluggeräten - insbesondere bei stärkerem Flugbetrieb - getrennt betrieben werden.
Alle Piloten müssen während des Fluges in einer Gruppe im gekennzeichneten Pilotenraum (östlicher bzw westlicher Rand des Schutzzaunes) möglichst nahe zusammenstehen.
Es darf nur im genehmigten Flugsektor geflogen werden. Dieser wird durch einen Kreis von 300 m Radius um die Mitte des Flugfeldes gebildet und ist im Süden durch den Kannebrocksweg begrenzt. Der Vorbereitungsraum südlich hinter dem Schutzzaun zählt nicht zum Flugsektor und darf somit nicht überflogen werden.
Das Flugfeld dient ausschließlich dem Starten und Landen der Modelle. Das Betreten des Flugfeldes ist bei Flugbetrieb nur dem Flugleiter, den Piloten und deren Helfern erlaubt. Zuschauer dürfen das Flugfeld nicht betreten. Sie haben sich im Vorbereitungsraum aufzuhalten.
Flugmodelle haben immer bemannten Luftfahrzeugen auszuweichen.
Das An-/Überfliegen von Personen, Fahrzeugabstellplätzen oder Tieren ist verboten.
FPV-Fliegen per Videobrille oder Monitor ist nur erlaubt, wenn das Modell mit einem Lehrer-Schüler-System betrieben wird, welches es dem "Lehrer" ohne Videobrille/Monitor ermöglicht, jederzeit die Steuerung des Modells zu übernehmen
Bei einem Unfall – gleichgültig ob mit Personen- oder lediglich Sachschaden - ist sofort der Vorstand zu informieren (Hans Ries 0170/4422997 oder 02365/67450) oder Heinz Espeter (0160/94564162 oder 02594/83209)